Firmenname: Die Jungholzer Bergwanderführer
Straße: Hausnummer 2
PLZ / Ort: Jungholz
Land: Deutschland
Telefon: 0043 5676 83535
Fax: 0043 5676 81034
E-Mail: info@jungholzer.at
Internet: www.jungholzer.com
Geschäftsführer: Walliser, Eberle, Pilgram
inhaltlich verantwortlich: Andreas Pilgram
Haftungshinweise:
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Allgemeine
Geschäftsbedingungen
Jungholzer Bergwanderführer:
Andreas Pilgram,
Ralph Walliser
1.
Allgemeine Teilnahmebedingungen
Die
Führungen und Angebote der Jungholzer
Bergwanderführern stehen
allen offen, deren gesundheitliche Leistungsfähigkeit nicht
physisch und
psychisch eingeschränkt ist, entsprechend
ausgerüstet, sowie den jeweiligen
Anforderungen gewachsen sind. Diese Anforderungen
können sowohl Teil der
Ausschreibung sein, die sich aus Art und Umfang der Veranstaltung
ergeben oder
auch im Rahmen mündlicher Informationen weitergegeben werden.
Tourleiter
und Führer sind berechtigt, einen Teilnehmer, der
erkennbar diese Voraussetzungen nicht erfüllt, zu Beginn und
auch während der
Veranstaltung ganz oder teilweise auszuschließen. Gleiches
gilt, wenn die in
den Unterlagen angegebene Ausrüstung, in einem die Sicherheit
beeinträchtigenden Maße unvollständig ist.
Der Teilnehmer ist verpflichtet, dem
Tourleiter bzw. dem Führer alle erforderlichen
Auskünfte über seine Fähigkeiten
oder Ausrüstung zu geben und alle diesbezüglichen
Fragen nach bestem Wissen und
Gewissen zu beantworten.
Weiteres
hat jeder Teilnehmer den bei der Veranstaltung
erforderlich werdenden fachlichen Anordnungen des Tourleiters bzw.
Führers
Folge zu leisten. Im Fall des Zuwiderhandelns ist der Tourleiter bzw.
Führer jederzeit
berechtigt, den betroffenen Teilnehmer von der Veranstaltung ganz oder
teilweise auszuschließen. Der betroffene Teilnehmer haftet
auch für dadurch
anfällig entstehende weitere Schäden.
Eine
Rückerstattung des gezahlten Betrages nach Antritt der Tour
ist in allen diesen Fallen nicht möglich.
Aus
Sicherheitsgründen und aus Gründen der Fairness
gegenüber den
Mitwanderern nie untrainiert eine Bergtour unternehmen!
Touränderungen
oder Absagen (z.B.: durch schlechte Schneelage,
ungünstige Wetterbedingungen u.ä.) liegen allein im
Entscheidungsbereich des
Veranstalters. Bei Nichtdurchführung
einer Veranstaltung erhalten sie ggf. den bezahlten Betrag
zurück oder einen
Gutschein, der sie berechtigt innerhalb von 2 Jahren an einem
beliebigen Event
der Jungholzer Bergwanderführer teilzunehmen.
Weiterführende
Ansprüche (Kosten für Zimmer, Anreise, Spesen usw.)
bestehen nicht.
2.
Anmeldung
Der
Vertrag zwischen Ihnen und den Jungholzer
Bergwanderführern kommt mit Ihrer schriftlichen,
elektronischen oder telefonischen
Anmeldung zustande und wird wirksam. Sonderwünsche sind nur
dann
Vertragsinhalt, wenn sie von den Jungholzer Bergwanderführern
bestätigt worden
sind. Bis zum Beginn der Veranstaltung können Sie jederzeit an
ihrer Stelle
einen anderen Teilnehmer nennen, sofern dieser die allgemeinen
Teilnahmebedingungen erfüllt.
3.
Zahlung:
Die
Bezahlung erfolgt vor Ort bzw. wenn von uns verlangt nach
Rechnungsstellung
im Voraus.
Gutscheine: Angeforderte und zugesandte Gutscheine behalten nur dann
ihre
Gültigkeit, wenn der angeführte Gutscheinbetrag vor
Einlösen des Gutscheines
auf unserem Konto eingegangen ist.
4.
Leistungen
Der
Umfang der Leistungen ergibt sich aus den
Leistungsbeschreibungen im Programm.
5.
Mindestteilnehmer
Sollte
die Mindestteilnehmerzahl von Teilnehmer nicht erreicht
werden, behalten wir uns vor einzelne Veranstaltungen auch kurzfristig
abzusagen (lt. §31d Abs 2 KSchG).
Sie
erhalten den gezahlten Preis in voller Höhe zurück.
Die
Durchführung von Touren unter der Mindestteilnehmerzahl sind
auf Wunsch der
Teilnehmer und einer Neukalkulation des Honorars möglich.
Die
Jungholzer Bergwanderführer übernehmen keine
Verantwortung
über Ihre persönlichen Ausgaben bzw.
Ausfälle (z.B.: Ausrüstung,
Zimmerbuchungen, Flug-Bahn Tickets usw.)
6.
Programmänderungen
Änderungen
oder Abweichungen einzelner und nicht relevanter Programmpunkte
können aufgrund
der Art unseres Programms (durch Witterung, Konditionsprobleme,
Behinderung
durch dritte etc.) jederzeit notwendig werden und Bedürfen
nicht der Zustimmung
der Teilnehmer. Aus Sicherheitsgründen ist der Leiter dazu
berechtigt,
Programmpunkte kurzfristig zu ändern oder zu streichen. Fallen
aus solchen
Gründen oder auch durch verschulden eines Teilnehmers
angekündigte
Programmpunkte aus, entsteht dadurch kein Anspruch auf
Entschädigung. Die
Leiter unserer Veranstaltungen sind in der Regel geprüfte und
amtlich autorisierte
Bergwanderführer oder ähnlich qualifizierte Personen.
Die Beurteilung der
jeweiligen Situationen obliegt ihnen. Ihren Anordnungen ist in
unbedingt Folge
zu leisten.
7.
Versicherungen
Reiserücktrittskostenversicherung:
Wir empfehlen allen Teilnehmern von mehrtägigen
Veranstaltungen den
Abschluss einer Reiserücktritts- und
Reisekrankenversicherung.
In
diesem Zusammenhang sei auf die Mitgliedschaft bei einem
Alpenverein hingewiesen. Damit sind zumeist Bergungs- und Unfallkosten
abgedeckt und entsprechende Begünstigungen auf Hütten
usw. gegeben.
Haftpflichtversicherung:
Die
Jungholzer
Bergwanderführer sind haftpflichtversichert.
8. Haftung
Alle
Führungen
und Events werden von uns gewissenhaft vorbereitet und
durchgeführt.
Für
Gipfelerfolg oder Erfüllung subjektiv vorgestellter
Veranstaltungsziele wird keine Garantie übernommen. Es liegt
in der Natur der
Veranstaltungen, dass ein bestimmtes Restrisiko und eine Ungewissheit
für den
Kunden bestehen bleibt, was auch nicht zuletzt den Reiz solcher
Veranstaltungen
ausmacht. Der Bergwanderführer kann dieses so genannte
Restrisiko (Stein- oder
Eisschlag, Lawinen etc.) niemals völlig ausschalten. Ein
Maß an
Selbsteinschätzung und Umsichtigkeit wird von allen
Teilnehmern gefordert. Mit
Ihrer Anmeldung anerkennen Sie ausdrücklich diese Gefahren und
bestätigen, dass
ein hinreichender Versicherungsschutz besteht.
Wir
haften im Rahmen unserer abgeschlossenen Berufshaftpflichtversicherung
für Personen-, Sach- und Vermögensschäden,
die auf fahrlässige bzw. grob
fahrlässige Handhabung unsererseits oder seitens der mit der
Leitung der
Veranstaltung oder Führung betrauten Person
zurückzuführen sind.
Von
gesetzlichen Haftpflichttatbeständen abgesehen, wird zwischen
den
Jungholzer Bergwanderführern und dem Kunden vereinbart, dass
dieser die
Leistungen der Jungholzer Bergwanderführern
grundsätzlich auf eigene Gefahr in
Anspruch nimmt.
Dies
sollte Sie bei Buchung bedenken und sich dieser Umstände
bewusst sein.
9.
Beschränkung der Haftung
9.1
Unsere vertragliche Haftung ist auf den dreifachen Gesamtpreis
beschränkt,
- soweit Ihnen ein Schaden weder vorsätzlich, noch grob
fahrlässig zugeführt
wird, oder
- soweit wir Ihnen für einen entstehenden Schaden allein wegen
eines
Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind.
9.2 Wir haften nicht für Leistungsstörungen im
Zusammenhang mit Leistungen, die
als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden und die in der
Ausschreibung
als Fremdleistung gekennzeichnet werden.
9.3 Ein Schadensersatzanspruch gegen uns ist insoweit
beschränkt oder
ausgeschlossen, als aufgrund gesetzlicher Vorschriften, die auf die von
einem
Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind,
ein Anspruch auf
Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten
Voraussetzungen
oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter
bestimmten
Voraussetzungen ausgeschlossen ist.
10.
Nichtinanspruchnahme
von Leistungen:
Nimmt
der Teilnehmer, aus welchen Gründen auch immer, einzelne
Reiseleistungen (z.B.:
Hornertaxi bei der Erlebnistour ) nicht in Anspruch, so erfolgt keine
Rückerstattung.
11.
Rücktritt/Stornogebühren
Sie
können jederzeit vor Veranstaltungsbeginn von der Tour
zurücktreten. In
Ihrem eigenen Interesse und zur Vermeidung von
Missverständnissen empfehlen wir
Ihnen dringend, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
Wir können als Ersatz für die getroffenen
Vorkehrungen und für unsere
Aufwendungen eine Entschädigung verlangen.
Wir
können diesen Ersatzanspruch nach unserer Wahl konkret
berechnen oder unter
Berücksichtigung der nachstehenden Gliederung nach der
Nähe des Zeitpunkts des
Rücktritts zum Beginn in einem prozentualen
Verhältnis zum Preis
pauschalisieren.
bis 30.Tag
vor Antritt 25%,
mind. 15,- EUR
bis 15.Tag
vor
Antritt 50%, mind. 15,- EUR
bis 7.Tag
vor Antritt 60%, mind. 15,- EUR
bis 1 Tag
vor Antritt 80%, mind. 15,- EUR
bei Rücktritt durch
Nichtantritt am Veranstalungstag bis 100%
12.
Ausrüstung:
Für
einige unserer Angebote stellen wir unseren Gästen
Leihausrüstungen zur
Verfügung. Verlust oder Reparaturkosten von
Beschädigungen, die über normale
Abnützung hinausgehen, sind vom Teilnehmer zu ersetzen.
13.
Veranstalter:
Andreas
Pilgram, Tiroler Bergwanderführer, Habsbichl 2, 6691
Jungholz
14.
Gerichtsstand
Der
Teilnehmer kann die Organisatoren nur an deren Sitz verklagen.
15.
Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Ist
oder
wird eine der Bestimmungen des Vertrages ganz oder teilweise unwirksam,
so hat dies
nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.
